Wir vertreten …
… aus Überzeugung und mit großem Engagement:
Wir bieten Ihnen eine fundierte Auseinandersetzung mit Ihrem Anliegen und kompetente Beratung und Vertretung zu leistbaren Konditionen.
In einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch erhalten Sie verständliche Informationen über die Erfolgschancen Ihres Anliegens.
Im laufenden Verfahren vertreten wir mit Engagement und gewissenhaft zuverlässig Ihre Interessen.
Wir informieren Sie über den Gang Ihres Verfahrens und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Durch unsere langjährige Erfahrung in der rechtlichen Vertretung und Beratung
sowie Kooperationen mit spezialisierten Organisationen und Expert*innen
können Sie sich auf kompetente Informationen – auch in Bereichen jenseits unserer Kernexpertise – verlassen.
Weil Rechtsdurchsetzung kein Privileg sein soll.
Kontakt & Öffnungszeiten
Das Team
Dr. Christian Schmaus
ist seit Absolvierung der Rechtsanwaltsprüfung mit sehr gutem Erfolg seit 2012 selbständiger Rechtsanwalt in Wien.
Zusätzlich ist er seit 2017 Lehrbeauftragter des Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien
und lehrt dort im Rahmen der Refugee Law Clinic.
Er ist Teil des Vorstands des Integrationshauses und regelmäßig als Vortragender in den Bereichen Asyl und Fremdenwesen tätig,
so etwa für die Asylkoordination Österreich, den Arbeiter-Samariter-Bund,
den Österreichischen Integrationsfonds und den Fonds Soziales Wien.
Er ist Koautor des Ratgebers Fremdenrecht: Asyl – Ausländerbeschäftigung – Einbürgerung – Einwanderung – Verwaltungsverfahren,
der im Jahr 2023 in 8. Auflage erschien.
Mag.a Clara Zimmermann
ist seit 2023 Rechtsanwaltsanwärterin in der Kanzlei Schmaus.
Zuvor war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin und organisatorische Leitung des
Projekts „Clean Mediterranean Sea!“ am Wiener Forum für Demokratie und Menschenrechte tätig.
Sie war in der Vergangenheit in diversen NGOs (wie Amnesty International, Verein Ute Bock, Caritas)
im Grund-und Menschenrechtlichen Bereich tätig.
2021 hat sie den Verein Civil Action Network, der sich für eine Stärkung der Zivilgesellschaft einsetzt,
mitgegründet und fungierte zwei Jahre als Obfrau.
Michaela Fischer-Langer
ist seit 2014 verantwortlich für die organisatorische Leitung der Kanzlei.
Unter anderem ist sie zuständig für Terminkoordination, Akten- und Fristenverwaltung, Postverwaltung,
Exekutionsverfahren sowie das allgemeine Kanzleimanagement.
Mag.a Angelika Weber
Mitverantwortlich für den administrativen Bereich der Kanzlei.
Schwerpunkte
Asyl und Fremdenrecht
Wir beraten und unterstützen Sie in allen Instanzen des Asylverfahrens – vom Asylantrag bis zu den Höchstgerichten.
Wir begleiten und vertreten Sie bei:
- Antragstellung
- Einvernahme vor dem BFA
- Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht
- Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof und/oder dem Verfassungsgerichtshof
Wir verfassen Stellungnahmen, Beschwerden oder eine Revision an die jeweils zuständigen Behörden oder Gerichte.
Ebenso klären wir Sie im Fall einer Aufenthaltsbeendigung (z.B. eine Ausweisung, eine Rückkehrentscheidung oder ein Einreiseverbot)
über Ihre Perspektiven auf.
Sie können dabei auf unsere jahrelange Erfahrung und Expertise, sowie unseren vollen Einsatz zur Durchsetzung Ihrer Rechte zählen.
Niederlassung und Aufenthalt
Wir beraten und unterstützen Sie in allen Belangen des Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht, z.B. bei:
- Familienzusammenführung mit Ihren Angehörigen im Ausland
- Anstellung von Mitarbeiter*innen aus dem Ausland in ihrem Unternehmen
- Schulbesuch oder Studium in Österreich
- Umstieg auf andere Aufenthaltstitel
- Beantragung einer Beschäftigungsbewilligung
- Beantragung eines Visums
Wir helfen Ihnen dabei, den passenden Aufenthaltstitel zu finden,
übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit Behörden und begleiten Sie durch das Verfahren.
Staatsbürgerschaft
Die österreichische Staatsbürgerschaft zu erlangen ist oft ein langwieriger Prozess.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Antrag gut vorzubereiten und
das Verfahren möglichst effizient durchzuführen.
Auch die Vereinbarung von Terminen zur Vorsprache bei der Behörde wie auch die Kommunikation mit der Behörde ist,
wenn wir die Vertretung im Verfahren übernommen haben, natürlich unsere Aufgabe.
Strafverfahren
Wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden, unterstützen wir Sie im Verfahren
bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht.
Am besten wenden Sie sich so früh wie möglich an uns, damit wir gemeinsam
eine zielführende Verteidigungsstrategie erarbeiten können.
Opfervertretung
Wenn Sie Opfer einer Straftat wurden, vertreten wir Ihre Interessen im Strafverfahren
und helfen Ihnen dabei, ihre Rechte im Verfahren und Schadenersatz für Ihnen zugefügte Schäden geltend zu machen.
Zivilrecht
Jemand schuldet Ihnen Geld? Sie werden zu Unrecht wegen einer behaupteten Forderung in Anspruch genommen?
Jemand hat Ihnen einen Schaden zugefügt oder Sie werden wegen eines behaupteten Schadens belangt?
Gerne unterstützen wie Sie in der außergerichtlichen Abklärung und – so notwendig – im gerichtlichen Verfahren.
Nicht immer ist der Gang zu Gericht notwendig und zielführend.
Je nach Sachverhalt kann eine außergerichtliche Einigung Zeit, Nerven und möglicherweise auch Geld sparen.
Wir beraten Sie, klären Sie über die rechtliche Sicht sowie die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Wege auf,
damit Sie gut informiert entscheiden können. Wir unterstützen Sie,
außergerichtliche Lösungen zu finden oder
Ihre Forderungen gerichtlich geltend zu machen
bzw. unbegründete (Gegen-)Forderungen gerichtlich abzuwehren.
Sie wollen ein Grundstück, eine Wohnung oder ein Haus kaufen, verkaufen oder schenken?
Gerne beraten wir Sie und übernehmen die Vertragserrichtung und – regelmäßig in
Zusammenarbeit mit einem benachbarten Notariat – die Durchführung des Vertrages.
Weitere Rechtsgebiete
Sie benötigen rechtliche Beratung in einer anderen Sache? Sie können Ihr Anliegen keinem der genannten Rechtsbereiche zuordnen?
Sehr gerne können Sie uns unverbindlich zu anderen juristischen Fragen kontaktieren.
Durch regelmäßige Zusammenarbeit und langjährigen Austausch mit spezialisierten Anwält*innen,
Jurist*innen und Einrichtungen können wir auch Unterstützung in Rechtsfragen jenseits unserer Schwerpunkte anbieten.
Nach Prüfung Ihres Falls teilen wir Ihnen mit, ob wie Sie selbst unterstützen können
oder verweisen Sie an ein*n kompetente*n Kollegen*in.
Honorar
Das Honorar vereinbaren wir individuell mit Ihnen im persönlichen Erstgespräch.
Wir bieten dabei je nach Rechtsproblematik verschiedene Optionen an:
- Auf Basis eines fixen Stundensatzes
- Nach den Autonomen Honorar-Kriterien (AHK) und dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)
- In Einzelfällen auf Basis von Pauschalen
Bei der Honorargestaltung legen wir Wert auf größtmögliche Transparenz,
sodass die zu erwartenden Kosten für Sie möglichst vorhersehbar sind.
Kooperationen: