Schwerpunkte unserer Arbeit

Asyl und Fremdenrecht

Wir beraten und unterstützen Sie vom Asylantrag bis zu den Höchstgerichten. Das bedeutet: Wir begleiten Sie zur Antragstellung, zur Einvernahme vor dem BFA und zur Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Natürlich erhalten Sie zuvor jeweils eine ausführliche Vorbereitung.

Wenn Sie eine negative Entscheidung vom BFA oder vom Bundesverwaltungsgericht erhalten, können wir für Sie ein Rechtsmittel einbringen. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof – vor denen Sie eine anwaltliche Vertretung brauchen – verfügen wir über jahrelange Erfahrung und Expertise. Über Ihre Chancen klären wir Sie vorab ehrlich und realistisch auf.

Auch, wenn Sie von einer Aufenthaltsbeendigung betroffen sind, (z.B. eine Ausweisung, eine Rückkehrentscheidung oder ein Einreiseverbot) können Sie sich an uns wenden, um Ihre Perspektiven klären zu lassen.

Niederlassung und Aufenthalt

Sie haben einen Aufenthaltstitel in Österreich und wollen Ihre Familie nachholen? Sie führen ein Unternehmen in Österreich und möchten Mitarbeiter aus dem Ausland anstellen? Sie wollen in Österreich die Schule besuchen oder studieren?

Wir helfen Ihnen dabei, im oft komplizierten und unübersichtlichen Einwanderungsrecht den passenden Aufenthaltstitel zu finden und begleiten Sie durch das Verfahren.

Auch, wenn Sie bereits in Österreich leben und auf einen anderen Aufenthaltstitel umsteigen wollen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Staatsbürgerschaft

Die österreichische Staatsbürgerschaft zu erlangen ist kompliziert. Sie haben monatelange Wartezeiten für Termine, die Verfahren dauern lange, ständig müssen Sie neue Unterlagen beibringen, die Behörde kommuniziert nicht mit Ihnen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Antrag gut vorzubereiten und das Verfahren möglichst effizient durchzuführen.

Strafverfahren

Wir vertreten Sie in Strafverfahren – egal, ob Sie Opfer einer Straftat wurden oder einer Straftat beschuldigt werden.

Wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden, unterstützen wir Sie im Verfahren bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht. Am besten wenden Sie sich so früh wie möglich an uns, sodass wir gemeinsam eine zielführende Verteidigungsstrategie erarbeiten können.

Wenn Sie Opfer einer Straftat wurden, helfen wir Ihnen gerne dabei, Schadenersatz für Ihnen zugefügte Schäden geltend zu machen.

Kaufverträge

Mietrecht

Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Haben Sie etwa Zweifel betreffend Ihren Mietvertrag, so überprüfen wir diesen gerne für Sie. Auch für die individuelle Erstellung eines Mietvertrages können Sie sich an uns wenden.

Sollte es ein mietrechtliches Problem geben oder zu Streitigkeiten kommen, vertreten wir Sie vor den Schlichtungsstellen sowie vor den Gerichten.

Medienrecht

Auch in medienrechtlichen Fragen bieten wir kompetente Beratung und Unterstützung an, etwa wenn Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.